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Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen uns und dem jeweiligen Besteller.

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. 

 2. Angebot und Vertragsschluss

Die Darstellung unserer Produkte in unserem Internetauftritt und Katalog beinhaltet lediglich eine Aufforderung an den Besteller zur Abgabe eines Vertragsangebotes. Durch die Bestellung der gewünschten Waren gibt der Besteller ein verbindliches Angebot ab. Der Besteller erhält von uns innerhalb von zwei Arbeitstagen eine Mitteilung (z.B. per E-Mail), mit der die Annahme oder die Ablehnung des Angebots erklärt wird. Mit der Annahme wird der Vertrag geschlossen.

3. Preise, Zahlung, Verzug

Unsere Preise gelten jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf unser Konto zu erfolgen. Ist eine Teilzahlung vereinbart, so wird die gesamte Forderung auch dann fällig, wenn der Besteller mit einer vereinbarten Teilzahlung mit mehr als sieben Tagen in Verzug ist. Rechnungen sind sofort nach Zugang zu bezahlen. Der Besteller gerät spätestens 7 Tage nach Fälligkeit in Zahlungsverzug. Bei Zahlung per Bankeinzug innerhalb von 7 Tagen ist ein Abzug von zwei Prozent Skonto zulässig. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so werden Mahngebühren in Höhe von 5,00 Euro je Mahnung fällig; dem Besteller steht der Nachweis frei, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Verzugszinsen werden in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wir sind berechtigt, nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu liefern. Für den Fall, dass der Besteller auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist die Vorauszahlung oder die Sicherheitsleistung nicht erbringt, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ist der Besteller in den letzten zwölf Monaten vor der neuen Bestellung mit dem Ausgleich einer Rechnung gemäß Abs. 3 in Zahlungsverzug geraten, sind wir berechtigt, eine Finanzierungsgebühr von 25,00 € bei einem Nettowarenwert von bis zu 1000,00 € und von 50,00 € ab einem Nettowarenwert von 1.000,00 € abzurechnen. Die Finanzierungsgebühr entfällt, wenn der Besteller innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit zahlt. 

 4. Preisanpassung, Stornierung 

Können Liefertermine aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, so hat der Besteller die Mehrkosten zu tragen, die auf Grund von Preisänderungen bei Materialien und Löhnen eingetreten sind. Wir sind außerdem berechtigt, Mehrkosten für Lagerhaltung, Finanzierung etc. zu berechnen. Hat sich der Preis zu einem Zeitpunkt der Leistungserbringung, der mindestens vier Monate nach dem Vertragsschluss liegt, durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 15% oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden. Bei Stornierung der Bestellung, ohne dass dem Besteller ein gesetzliches Recht zur Lösung vom Vertrag zusteht, haben wir einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese beträgt 15 % des Kaufpreises, mindestens aber 15,00 EURO, zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten. Dem Besteller steht der Nachweis frei, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 

5. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6. Lieferung, Warenverfügbarkeit, Gefahrübergang

Sind keine Exemplare des von dem Besteller ausgewählten Produktes verfügbar, so teilen wir dies unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Es ist grundsätzlich die Lieferung ab Werk vereinbart. Erfüllungs- und Zahlungsort ist unser Geschäftssitz. Die Lieferung erfolgt auf Wunsch des Bestellers zu den unter einsehbaren Versandkosten. Fixtermine gelten nur, wenn sie gesondert schriftlich als "fix" durch uns bestätigt worden sind. Sind von uns Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik oder Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Besteller etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat.

7. Eigentumsvorbehalt 

 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Besteller unverzüglich unter Angabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Besteller bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Die Kosten einer Intervention des Verwenders trägt der Kunde, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller uns schon jetzt zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seinen Kunden zur Sicherung ab. Mit einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Sie gilt als Vorbehaltsware. Übersteigt der Wert der Sicherung unserer Ansprüche gegen den Besteller um mehr als 20%, so haben wir auf Verlangen des Bestellers und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.

8. Haftung für Mängel

Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Wir behalten uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor. Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten nach erfolgter Lieferung der Ware bei unserem Besteller. Die Frist beginnt mit Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt; für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt Ziffer 9. Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch uns, soweit nicht anders angegeben, nicht.

9. Haftung für Sachschäden

Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Bestellers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Bestellers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

10. Sonstiges, Gerichtsstand

Es wird deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist 40764 Langenfeld (Rheinland). Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt. Das Unternehmen nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.